__ den Beschuldigten im bundesgerichtlichen Verfahren nicht vertrat und somit auch das Urteil des Bundesgerichts vom 24. April 2018 noch studieren musste, noch knapp angemessen. Die Entschädigung wird somit auf CHF 3‘080.70 festgelegt. Der Beschuldigte ist nicht rück- und nachzahlungspflichtig. 9.2 Entschädigung Privatklägerschaft 9.2.1 Erstinstanzliches und erstes oberinstanzliches Verfahren