9. Entschädigungen 9.1 Amtliche Entschädigung Rechtsanwalt B.________ Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren wird gestützt auf die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ vom 25. August 2015 sowie gestützt auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung (vgl. pag. 663, S. 27 der Entscheidbegründung) auf CHF 9‘370.10 festgelegt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___