Wie bereits erwähnt, ist dieses Urteil im Schuldpunkt – und damit insbesondere auch die Feststellung des Vorliegens eines Vermögensschadens betreffend – bereits in Rechtskraft erwachsen. Was die Höhe des Vermögensschadens anbelangt, so kann offen gelassen werden, ob dieser CHF 43‘500.00 oder, bloss dem entrichteten Kaufpreis entsprechend, CHF 41‘000.00 beträgt, zumal die Strafund Zivilkläger ihren Antrag mit Schlussbemerkungen vom 29. Oktober 2018 auf CHF 41‘000.00 reduzierten (vgl. dazu die Ausführungen unter I.5. Umfang der Neubeurteilung hiervor). 7.2 Rechtliche Würdigung 7.2.1 Art. 41 OR