7. Beurteilung durch die Kammer 7.1 Sachverhalt Unbestrittenermassen erteilte die ursprüngliche Straf- und Zivilklägerin, G.________ sel., der F.________ (GmbH) im Januar 2012 den Auftrag zum Verkauf eines Pferdetransporters, zwischen den Parteien bestand mithin ein entsprechendes vertragliches Verhältnis. Die F.________ (GmbH) wickelte den Verkauf des Pferdetransporters ab und der Käufer zahlte den Kaufpreis in der Höhe von CHF 41‘000.00 auf ein Firmenkonto der F.________ (GmbH) ein. Der Beschuldigte leitete den Kaufpreis in der Folge jedoch nicht an G.___