6.4 Schlussbemerkungen des Beschuldigten vom 20. November 2018 Der Beschuldigte lässt in den Schlussbemerkungen vom 20. November 2018 ausführen, die Straf- und Zivilkläger zitierten das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. Februar 2017 falsch; die Vermögenswerte der ehemaligen Straf- und Zivilklägerin seien der F.________ (GmbH) anvertraut worden, nicht dem Beschuldigten. Ebenso falsch sei das Zitat, wonach der Beschuldigte die Vermögenswerte unrechtmässig verwendet habe. Richtig sei, dass die Kammer festgestellt habe,