Schlussbemerkungen der Straf- und Zivilkläger vom 29. Oktober 2018 Mit Schlussbemerkungen vom 29. Oktober 2018 lassen die Straf- und Zivilkläger ausführen, das obergerichtliche Urteil vom 8. Februar 2017 stelle fest, dass der Verkaufserlös von CHF 41‘000.00 dem Beschuldigten anvertraut worden sei, dass dieser die Vermögenswerte unrechtmässig verwendet habe und dass der ehemaligen Straf- und Zivilklägerin dadurch ein Vermögensschaden erwachsen sei (pag. 895).