6. Vorbringen der Parteien 6.1 Schriftliche Begründung der Anträge der Straf- und Zivilkläger vom 2. Juli 2018 Die Straf- und Zivilkläger machen mit schriftlicher Begründung ihrer Anträge vom 2. Juli 2018 unter Bezugnahme auf das bundesgerichtliche Urteil vom 24. April 2018 geltend, sowohl der Beschuldigte, als auch die F.________ (GmbH) würden für den entstandenen Schaden in unechter Solidarität haften (pag. 860). 6.2 Stellungnahme des Beschuldigten vom 6. September 2018