_ teilte mit Schreiben vom 3. Mai 2018 mit, er habe A.________ (nachfolgend Beschuldigter) im Verfahren vor Bundesgericht nicht vertreten und demnach noch keine Kenntnis vom Entscheid 6B_335/2017 vom 24. April 2018. Er ersuchte um Zustellung einer nicht anonymisierten Kopie des Entscheids, um Erlass einer Einsetzungsverfügung als amtlicher Verteidiger sowie um Verlängerung der angesetzten Frist bis Ende Mai 2018 (pag. 849). Mit Verfügung vom 4. Mai 2018 wurde Rechtsanwalt B.________ in seinem amtlichen Mandat auch für das Neubeurteilungsverfahren bestätigt.