3. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 2. Mai 2018 (pag. 845 f.) wurde vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen und gegeben. Ausserdem wurde mit Blick auf den im Neubeurteilungsverfahren auf den Zivilpunkt beschränkten Verfahrensgegenstand die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht genommen (Art. 406 Abs. 2 StPO) und die Parteien wurden aufgefordert, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob sie mit dieser Verfahrensart einverstanden sind. Rechtsanwalt B.________ teilte mit Schreiben vom 3. Mai 2018 mit, er habe A.___