1. des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 17. Dezember 2015 in C.________(Ortschaft) durch Führen eines Motorfahrzeugs, obwohl ihm der Führerausweis entzogen wurde; 2. des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 21. Februar 2016 in C.________(Ortschaft) durch Ausführen einer Lernfahrt ohne die vorgeschriebene Begleitperson; 3. der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelnverordnung, begangen am 21. Februar 2016 in C.________(Ortschaft) durch Ausführen einer Lernfahrt ohne Anbringen des L-Schilds;