Somit wird der Beschuldigte für das zweimalige Fahren ohne Berechtigung zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu je CHF 130.00, ausmachend insgesamt CHF 1'040.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt wird. Weiter wird eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 260.00 ausgefällt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt.