Dieser tiefere Betrag ist nicht einzig mit den im früher genannten Einkommen offenbar noch enthaltenen Pauschalspesen zu erklären. Dennoch wird vorliegend auf die aktuelleren Angaben im oberinstanzlichen Verfahren abgestellt, was einen Tagessatz von CHF 130.00 ergibt (Nettoeinkommen von CHF 5'200.00, abzüglich Pauschalabzug von 25%, ausmachend CHF 1'300.00, dividiert durch 30). 14.6 Vollzug und Verbindungsbusse