31 Der Beschuldigte gab in der Fortsetzungsverhandlung vom 27. Februar 2018 an, seit dem 1. Januar 2017 neu bei der Firma W.________GmbH als Servicetechniker zu arbeiten, wobei er netto CHF 5'600.00 exklusiv 13. Monatslohn, jedoch mit Pauschalspesen verdiene (pag. 250, Z. 9 ff.). Gestützt auf diese Angaben errechnete die Vorinstanz einen Tagessatz von CHF 150.00.