Rechtsprechung stellt jedoch Wohlverhalten nach der Tat in der Regel keine besondere Leistung dar und ist daher grundsätzlich neutral zu werten (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_82/2018 vom 25. September 2018 E. 4.6.2 mit Hinweisen). Für die Annahme einer erhöhten Strafempfindlichkeit stellt die Rechtsprechung ebenfalls hohe Anforderungen. Diese ist nur bei aussergewöhnlichen Umständen zu bejahen (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 6B_216/2017 vom 11. Juli 2017 E. 2.3 mit Hinweisen).