13. Allgemeines Es kann auf die korrekten und ausführlichen theoretischen Erwägungen der Vorinstanz zur Strafzumessung und zur Gesamtstrafenbildung (pag. 325 ff., S. 58 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) verwiesen werden. Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB in Kraft getreten.