Dieses anfänglich vor allem in Bezug auf die weiteren Kollegen, mit denen er an der Fasnacht gewesen sein will, ausweichende Aussageverhalten lässt die weitgehend pauschale und inhaltlich in keiner Weise konkretisierte Behauptung, den ganzen Nachmittag und Abend ununterbrochen an der Fasnacht gewesen zu sein, nicht glaubhafter erscheinen. Selbst wenn der Beschuldigte wie von ihm geschildert ab 13:00 Uhr an der Fasnacht war, schliesst dies keineswegs aus, dass er nach 18:00 Uhr, als die Strassensperrungen aufgehoben wurden, den schwarzen Mercedes-Benz von irgendwoher zurück auf den Besucherparkplatz am