248, Z. 16 ff.). Dieses anfänglich vor allem in Bezug auf die weiteren Kollegen, mit denen er an der Fasnacht gewesen sein will, ausweichende Aussageverhalten lässt die weitgehend pauschale und inhaltlich in keiner Weise konkretisierte Behauptung, den ganzen Nachmittag und Abend ununterbrochen an der Fasnacht gewesen zu sein, nicht glaubhafter erscheinen.