weshalb I.________ so etwas behaupten sollte, aber sogleich zum Gegenangriff über (vgl. pag. 9, Z. 113 ff.). In der Fortsetzungsverhandlung rund zwei Jahre später bestritt er den Vorwurf wiederum, machte keine Angaben mehr dazu und verwies im Wesentlichen auf seine Ausführungen gegenüber der Polizei (pag. 248, Z. 16 ff.).