Der Balkon der Wohnung von I.________ im 2. Stock (vgl. pag. 5, Z. 65) des Mehrfamilienhauses ist zur K.________gasse ausgerichtet und die drei Besucherparkplätze befinden sich leicht versetzt direkt davor (vgl. pag. 96, wo I.________ den Balkon mit einem Kreuz markiert hat). Inhaltlich bestätigte O.________ den vom Beschuldigten geschilderten Geschehensablauf. Sie gab an, ihr Sohn sei zu Fuss den ganzen Nachmittag bis in die Nacht mit Kollegen an der Fasnacht gewesen (pag. 85, Z. 22 ff.). Er sei in dieser Zeit nicht nach Hause gekommen, was sie noch wisse, weil sie am Sonntag immer zu Hause sei (pag. 85, Z. 26 ff.). Dass sich O.________ nicht mehr wirklich an diesen Abend zu erinnern