von seinem Balkon auf den Besucherparkplatz sehe und es nicht sein könne, dass dieser vom Parkplatz aus das Foto gemacht habe (pag. 86, Z. 6 ff.: «Ich muss Ihnen sagen, vom Balkon aus sieht man nicht den Besucherparkplatz. Er war nicht dort. Ich war den ganzen Tag zu Hause und merke, wenn jemand durchläuft. Er hat also ein Foto draussen gemacht? Vom Parkplatz aus? Das kann einfach nicht sein. Er wartet einfach darauf, dass ich oder mein Sohn etwas falsch machen.» [Hervorhebung hinzugefügt]). Beides trifft nicht zu. I.________ hat nachweislich um 18:26 und 18:28 Uhr vom Besucherparkplatz aus Fotos gemacht, was O.________ offenbar nicht bemerkte. Der Balkon der Wohnung von I._____