24 Generell sind die entlastenden Aussagen von N.________ wenig detailliert, wohl auch aufgrund von Erinnerungslücken (Zeitablauf). Zusammenfassend kann gestützt auf ihre Aussagen nicht angenommen werden, dass der Mercedes in der in Frage stehenden Zeit ausschliesslich bei ihr war. Dagegen sprechen auch die Aussagen von I.________ und M.________. Die von der Securitas angeblich durchgeführten Kontrollschildüberprüfungen auf dem Parkplatz von N.___