81, Z. 28 – 31). Sie behauptete zwar, das Auto von Januar bis Februar gebraucht zu haben, erklärte jedoch gleichzeitig, sie wisse nicht mehr genau wann sie es geholt und wann zurückgebracht hätte [recte: habe] (pag. 81, Z. 14 f.) und sie glaube lediglich, das Auto bis Ende Februar gebraucht zu haben (pag. 81, Z. 16). Dies wiederum widerspricht den Angaben des Beschuldigten selbst, der bei der Polizei noch erklärte, dass auch seine Freundin das Auto von Mitte Januar bis ungefähr Mitte Februar benützt hätte (pag. 10, Z. 140). Dasselbe sagte auch die Mutter O.________ aus (pag. 87, Z. 20 f.).