Seine vagen Angaben zu jenem Abend rekonstruierte er vielmehr aus der allgemeinen Erinnerung, wonach er Fasnacht eigentlich immer mit dem Beschuldigten und weiteren Kollegen verbracht habe. Auf entsprechend unsicherem Fundament fusst damit seine wenig konkrete Angabe, man sei – soweit er sich erinnern könne – eigentlich immer zusammen gewesen. Selbst wenn sie damals tatsächlich als Gruppe an der Fasnacht unterwegs gewesen sein sollten, erscheint gut möglich, dass eine vorübergehende Abwesenheit des Beschuldigten nicht gross auffiel.