Es ist nicht ersichtlich, weshalb nicht auch M.________ hätte vorgeben sollen, die Autofahrt des Beschuldigten selber wahrgenommen zu haben, und man stattdessen die doch umständliche, dynamische und komplizierte Geschichte hätte konstruieren und untereinander absprechen sollen, wonach man einander kurz darauf in der Einstellhalle über den Weg gelaufen sei. Die Aussagen von M.________ wirken denn auch nicht einfach an diejenigen von I.________ angepasst, obwohl er zu Beginn seiner Einvernahme angab, mit diesem noch über den Vorfall gesprochen zu haben (vgl. pag. 235, Z. 14 f.). Er vermochte die Geschehnisse und sein Verhalten aus seiner Warte plausibel und schlüssig zu erklären.