235, Z. 13) und auch hinsichtlich des Vorgehens von I.________ nach ihrer Begegnung in der Einstellhalle sagte er aus, er wisse nicht, was dieser anschliessend getan hätte [recte: 22 habe] (pag. 236, Z. 18). Weiter ergänzte er seine Aussagen während des Verlesens des Protokolls (pag. 235, Z. 22 – 25) und bestätigte auf Frage von Rechtsanwalt B.________, dass er A.________ nicht hätte [recte: habe] fahren sehen (pag. 237, Z. 9). Folglich belastet er A.________ ebenfalls nicht unnötig stark.