Neben dieser Aufnahme wird der von I.________ geschilderte Sachverhalt dadurch gestützt, dass er noch am selben Abend, um 18:58 Uhr, per E-Mail zusammenfassend der Polizei rapportierte (vgl. pag. 146). In der Hauptverhandlung vom 13. März 2017 schilderte I.________ den Sachverhalt inhaltlich und chronologisch konstant und weitestgehend gleich (vgl. pag. 90, Z. 8 ff.). Wieder beschrieb er anschaulich, vom Balkon aus gesehen zu haben, wie gerade die Absperrgitter von der Strasse weggeräumt worden seien (vgl. pag. 90, Z. 9 ff.), als er die weiteren Beobachtungen machte, sowie die spätere Interaktion mit M.________ (pag. 90, Z. 20 ff.).