5, Z. 40 ff.). Auch das geschilderte Aufeinandertreffen mit kurzem Gespräch mit M.________ wirkt stimmig und passt mit dessen Aussagen überein. Wie bereits wiederholt festgehalten, war es I.________ ein Anliegen, dass insbesondere Verkehrsregelverletzungen in der Nachbarschaft konsequent geahndet werden. Nicht zuletzt aufgrund des Vorfalls vom 17. Dezember 2015 war er auf diesbezügliches Fehlverhalten des Beschuldigten speziell sensibi-