Weitere erwähnte Details deuten ebenfalls auf genaue Beobachtung und wirklichkeitsnahe Beschreibung hin. Er sagte aus, beim Aussteigen des Beschuldigten sei die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs angegangen, wodurch er noch deutlicher erkannt habe, dass der Beschuldigte alleine unterwegs gewesen sei (pag. 5, Z. 35 f.), der Beschuldigte sei dann via Einstellhalle verschwunden (pag. 5, Z. 40 f.) und er (I.________) habe seine Jacke und das Handy genommen und dann noch die Turnschuhe des Beschuldigten vor dessen Wohnungseingang gesehen, bevor er mit dem Lift in die Tiefgarage gefahren sei (pag. 5, Z. 40 ff.).