Er fuhr rückwärts aus dem Parkplatz in die K.________gasse und nahm im folgenden Kreisel die erste Ausfahrt in den H.________weg, wo er auf der Höhe des Hauseingangs der Liegenschaft H.________weg __ am Strassenrand anhielt. Dabei legte er insgesamt eine Fahrstrecke von ca. 30 Meter zurück. Der Beschuldigte war zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz eines Führerausweises, da sein Führerausweis auf Probe 2012 annulliert worden war. 10.3 Vorfall vom 21. Februar 2016 10.3.1 Der 21. Februar 2016 war ein Sonntag.