Der angeklagte Sachverhalt ist damit erstellt. Konkret ist von folgendem rechtsrelevanten Sachverhalt auszugehen: Am 17. Dezember 2015 um ca. 18:25 Uhr stieg der Beschuldigte in den Personenwagen der Marke Mercedes-Benz (Kennzeichen BE________), der sich auf einem Besucherparkplatz der Stockwerkeigentümergemeinschaft H.________weg __ in C.________(Ortschaft) befand. Er fuhr rückwärts aus dem Parkplatz in die K.________gasse und nahm im folgenden Kreisel die erste Ausfahrt in den H.________weg, wo er auf der Höhe des Hauseingangs der Liegenschaft H.________weg __ am Strassenrand anhielt.