Sie hätten auf ca. halb sieben abgemacht, das wisse er aber nicht mehr genau, der Beschuldigte habe aber gesagt, es könnte später werden. Dann habe O.________ aufgemacht und er habe mit ihr einen Kaffee getrunken, weshalb er sich noch an diesen Abend erinnere. Es sei nicht üblich gewesen, dass er auf den Beschuldigten habe warten müssen. Nachher sei der Beschuldigte gekommen und sie hätten den Abend zusammen mit Gamen verbracht (pag. 242, Z. 25 ff.). Das auffallende, auch später nochmals erwähnte (pag.