zu seinen telefonischen Kontaktaufnahmen mit dem Beschuldigten, mit denen er offenbar zwischen August bis Ende 2017 versucht hatte, eine Kopie des seinerzeit der Polizei abgegebenen Berichts (dabei handelt es sich offenbar um die E-Mail vom 2. März 2016, pag. 148) zu erhalten, teilweise nur ausweichend aussagte (vgl. pag. 226, Z. 22 ff.; pag. 227, Z. 8 ff.; vgl. pag. 249, Z. 1 ff.). Es ist indes nicht ersichtlich, inwiefern dies die Aussagen von L.________ zum Kernsachverhalt infrage stellen sollte.