Die Aussagen von L.________ erachtet das Gericht als glaubhaft. Sie sind konstant im zentralen Handlungsablauf, homogen und wirklichkeitsnah. Es gibt keine relevanten Strukturbrüche oder eine Aussageentwicklung, welche typischerweise auf frei erfundene oder übertriebene Sachverhaltsdarstellungen hinweisen würden. Sie sind stimmig, reich an Details und ohne Aggravierungen. Zudem stimmen sie auch mit den Aussagen des Zeugen I.________ überein. Schliesslich konnte er auch