Auch der Zeuge L.________ schilderte dem Gericht seine persönlichen Konnotationen und eigenen Gefühle zu den Geschehnissen und zum Beschuldigten selbst. So kenne er diesen bereits seit dieser ein Kind sei und sei mit diesem in einem Karateclub gewesen (pag. 224, Z. 14). Als er A.________ habe fahren sehen, hätte er am liebsten eine Maske über dem Gesicht getragen, damit er diesen nicht bei der Widerhandlung hätte sehen müssen und entsprechend den Vorfall nicht hätte bezeugen müssen (pag. 225, Z. 2 f.).