13 Einhaltung von Regeln ist ihm ein Anliegen und daher verfolgt er auch die Folgen von Regelverletzungen mit Interesse. Im Übrigen stand es ihm als anzeigende Person grundsätzlich auch zu, nach der Art der Erledigung des Strafverfahrens zu fragen (vgl. Art. 301 Abs. 2 StPO). Weiter stimmen die Aussagen von I.________ mit denjenigen von L.________ überein.