___ den Vorfall als Zeuge nochmals weitgehend identisch (vgl. pag. 88, Z. 32 f.; pag. 89, Z. 15 ff.). Dabei zeigt insbesondere der Hinweis, wonach er damals gerade von einem Spaziergang mit dem Nachbar L.________ zurückgekehrt sei, dass er die Geschehnisse räumlich und zeitlich mit anderen Ereignissen verknüpfte, was für die Zuverlässigkeit der Aussagen spricht. Dementsprechend vermochte er denn auch seine Position und die Beobachtungen auf der ausgedruckten Satellitenaufnahme präzise einzuzeichnen (vgl. pag. 95; pag. 90, Z. 1 ff.). Schliesslich lässt sich auch aus der E-Mail von I.___