Von Beginn weg vermochte I.________ das Geschehen zeitlich und räumlich präzise und logisch einzuordnen. Seine Beobachtungen machen unter Berücksichtigung des angegebenen eigenen Standorts beim Kreisel, von wo aus er trotz der Dunkelheit beste Sicht auf die Geschehnisse hatte, Sinn (vgl. die Satellitenaufnahme pag. 98). Das auch später in der Hauptverhandlung nochmals (vgl. pag. 88, Z. 33) – ebenso wie von L.________ (vgl. pag. 224, Z. 43) – erwähnte Detail, wonach nicht nur er den Beschuldigten, sondern der Beschuldigte auch ihn erkannt habe, scheint ihm besonders in Erinnerung geblieben zu sein.