Der Beschuldigte sei die K.________gasse hochgefahren und habe ihn beim Kreisverkehrsplatz gekreuzt. Der Beschuldigte habe ihn erkannt, sei dann aber weitergefahren und habe auf der Höhe des Hauseingangs H.________weg __ parkiert. In diesem Moment sei eine weitere Person von den Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Strassenseite gekommen und habe mit dem Beschuldigten diskutiert. Anschliessend sei der Beschuldigte ausgestiegen, habe sich auf der rechten Seite ins Fahrzeug gesetzt, während sich die andere Person ans Steuer gesetzt habe. Dann seien sie davongefahren (pag. 5 f., Z. 75 ff.). Von Beginn weg vermochte I.______