__ die Vorfälle im freien Bericht quantitativ detailreich geschildert, es fänden sich in den Aussagen raum-zeitliche Verknüpfungen (z.B. die Bezugnahme zum Spaziergang mit dem Nachbar), Interaktionsschilderungen (Beschreibung der Person, die mit dem Beschuldigten geredet habe, als dieser ausgestiegen und auf der anderen Seite eingestiegen sei) sowie ausgeprägte Nebensächlichkeiten und er habe Gefühle und persönliche Konnotationen zu den Geschehnissen gezeigt. Weiter habe er während der gesamten Verfahrensdauer die beiden Vorfällen trotz gewissen Gemeinsamkeiten stets klar unterschieden und nie vermischt, was kaum