Wäre dem so gewesen, ist nicht ersichtlich, wieso er fast zwei Monate mit der Schilderung eines belastenden Vorfalls hätte zuwarten sollen. In seiner direkt nach dem Vorfall von 21. Februar 2016 der Polizei per E-Mail übermittelten Kurzdarstellung des Sachverhalts wies er sogar ausdrücklich darauf hin, dass er den schwarzen Mercedes-Benz seit zirka zehn Tagen nicht mehr auf dem Besucherparkplatz gesehen hatte (pag. 146). Dass das Fahrzeug offenbar davor auf dem Besucherparkplatz parkiert gewesen war, hat ihn folglich nicht dazu verleitet, Vermutungen betreffend mögliche Fahrten des Beschuldigten gegenüber der Polizei zu äussern.