Aus den späteren Angaben von I.________ geht hervor, dass er aber fortan für die Sache sensibilisiert war und darauf achtete, ob sich der schwarze Mercedes-Benz, allenfalls gefahren vom Beschuldigten, auf dem Besucherparkplatz befand. Dass er dabei systematisch oder irgendwie speziell planmässig vorging, ist nicht ersichtlich. Stimmig und konstant schilderte er dann auch, wie er das Ereignis vom 21. Februar 2016 eher zufällig von seinem Balkon aus – von wo er offenbar zuvor den Fasnachtsumzug mitverfolgt hatte – beobachten konnte (pag. 5, Z. 27 ff., 34, 65 f.; pag. 12, Ziff. 5; pag. 90, Z. 8 ff.; vgl. pag. 96). Die Beobachtungen von I._