und nahm ihn auch wiederholt in Schutz (pag. 226, Z. 7 ff.: «Und es gab den einen Vorfall, als ein Freund von A.________ sich an meine Tochter rangemacht hat und sie nachher fallen liess. Aber das muss nichts mit A.________ zu tun haben.»; pag. 226, Z. 16 ff.: «Und vielleicht könnte man ihm eher helfen, statt erneut runterzudrücken. Er musste teilweise einfach Sachen rauslassen. Und hier sollte man ihm jetzt eine Chance geben.»). Er selber habe daher wohl buchstäblich weggeschaut, gab an, er wäre nicht zur Polizei gegangen – da aber I.________ dabei gewesen sei, habe er gewusst, dass es «weitergehen» würde (pag. 225, Z. 37 ff.).