_ hielt sich demgegenüber zurück und berichtete erstmals im E- Mail vom 2. März 2016 – wohl nachdem er von I.________ dazu überzeugt worden war – der Polizei davon, den Beschuldigten Autofahren gesehen zu haben (pag. 144; vgl. allgemein zu seinen Aussagen E. 10.2.2 unten). Die Erklärung, weshalb L.________ den Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden derart scheute, geht aus seinen Aussagen vor der Vorinstanz hervor, mit denen er nachvoll-