21. Februar 2016 («[Wir] haben ja abgemacht, dass wir uns gegenseitig in der Causa A.________ aktuell informieren.», pag. 149 f.) zu verstehen. Neben einer kurzen Schilderung des Sachverhalts, der sich kurz davor zugetragen haben soll, erwähnte I.________ im E-Mail, der Beschuldigte habe «gemäss Ihrer [Polizist Q.________] Auskunft ja erst Ende Januar 2016 den Lehrfahrausweis bekommen» und fragte, ob dies immer noch so sei (pag. 150). Bezüglich L.________ ist unerfindlich, wie die Verteidigung zum Schluss kommt, dass dieser den Beschuldigten überwacht haben und von der Polizei dazu angestiftet worden sein soll.