8 sucherparkplätze des Mehrfamilienhauses (vgl. pag. 96, wo I.________ den Balkon markiert hat). Ab Dezember 2015 sei gemäss I.________ immer wieder ein schwarzer Mercedes-Benz auf den Besucherparkplätzen gestanden und man habe sich – mit Blick auf das dort bestehende richterliche Verbot (vgl. pag. 165 f.) – unter den Nachbarn gefragt, wem das Auto gehöre. Dann habe sich herausgestellt, dass es auf die Firma F.________AG eingelöst sei (pag. 88, Z. 35 ff.;