Diese Vorgehensweise sei unhaltbar und habe die Zeugen dazu animieren müssen, Polizisten zu spielen und «Fahndungserfolge und Tatbestandselemente» vorzuweisen, die tatsächlich so nicht geschehen seien. Zudem hätten die Polizeibeamten dabei Amtsgeheimnisse an private Personen weitergegeben (z.B. die Auskunft, wonach der Beschuldigte keinen Führerausweis besessen habe), weshalb das Berufungsgericht entsprechende Verfahren gegen die fehlbaren Polizisten einzuleiten habe (pag. 405, 408 f.). Die Wohnung von I.________ befand sich im Mehrfamilienhaus am H.________weg _