10. Beweiswürdigung der Kammer 10.1 Zu den Kontakten mit der Polizei Die Verteidigung macht in der Berufungsbegründung geltend, I.________ und L.________ seien von der Polizei angehalten worden, den Beschuldigten zu überwachen. Sie seien angestiftet worden, unrechtmässige Observationen bzw. Polizeiaufgaben zu übernehmen. Diese Vorgehensweise sei unhaltbar und habe die Zeugen dazu animieren müssen, Polizisten zu spielen und «Fahndungserfolge und Tatbestandselemente» vorzuweisen, die tatsächlich so nicht geschehen seien.