200). Oberinstanzlich reichte der Beschuldigte die von 16. Mai 2018 datierende Rechnung zu diesen und weiteren Arbeiten im Auftrag von E.________ von 2015 bis 2017 ein (pag. 413). Ebenfalls noch eingereicht wurde ein Schreiben des Auftraggebers E.________ vom 30. Juni 2018 an P.________, in dem er bestätigt, dieser sowie der Beschuldigte hätten bei ihm am 17. Dezember 2015 einen Express- Einsatz leisten müssen, da eine Pumpe durchgebrannt sei und enormen Lärm verursacht habe. Die Arbeiten seien um 16:30 Uhr beendet gewesen (pag. 412).