_ aber aussagen (pag. 163). 9.2 Als relevante objektive Beweismittel liegen der Kammer mehrere Ausdrucke der von I.________ eingereichten (vgl. pag. 140) Fotoaufnahmen vor. Ein Teil dieser Aufnahmen wurde offenbar erst nach den zur Diskussion stehenden Vorfällen erstellt (vgl. «Änderungsdatum» der Fotodateien auf pag. 142). Von Bedeutung sind demgegenüber die drei Aufnahmen, welche I.________ am 17. Dezember 2015 und am 21. Februar 2016 gemacht haben will: - Auf dem offenbar am 17. Dezember 2015 um 18:29 Uhr erstellten (pag. 174 i.V.m. «Änderungsdatum» gemäss pag.