Am Abend schrieb die Polizistin I.________, der Beschuldigte habe angehalten werden können, habe aber seit dem 14. März 2016 den Führerausweis (pag. 163). I.________ zeigte sich erstaunt darüber («[s]ehr suspekt wie schnell er an den Ausweis gekommen ist. Ich hoffe man konnte auch einen Drogenschnelltest machen.»). Weiter wies er darauf hin, dass wohl auch Herr M.________ zum Vorfall vom 21. Februar 2016 aussagen wolle. Zeuge L.________ bleibe beim Inhalt seiner E-Mail und wolle aus Repressionsangst von sich aus keine Anzeige machen, notfalls würde Herr L.________ aber aussagen (pag.